Deutsche Gesellschaft für
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V., Bonn

  • Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger Audiologen, Neurootologen und Otologen (ADANO)



Über uns

Vorsitzender:
Prof. Dr. med. Hubert Löwenheim
Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
Universitätsklinikum Tübingen
Elfriede-Aulhorn-Straße 5
72076 Tübingen
Tel.: +49 7071 29-88006
Fax: +49 7071 29-5674

Stellv. Vorsitzender:
Prof. PD Dr. Christoph Arnoldner
Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
Medizinische Universität Wien
Währinger Gürtel 18-20 - AKH Wien
A-1090 Wien
Tel: +43 1 40400 33050

Stellv. Vorsitzender:
Prof. Dr. rer. nat. Torsten Rahne
Universitätsklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Universitätsklinikum Halle (Saale)
Ernst-Grube-Str. 40
06120 Halle (Saale)
Tel.: 0345 557-5362
Fax: 0345 557-1859

Stellv. Vorsitzende:
Prof. Dr. med. Julia Dlugaiczyk
ORL-Klinik, Interdisziplinäres Zentrum für Schwindel und neurologische Sehstörungen
Universitätsspital Zürich
Frauenklinikstr. 24
CH-8091 Zürich
Tel.: +41 (0)44 255-5550

Stell. Vorsitzender:
Prof. Dr. med. Dirk Beutner
Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Universitätsmedizin Göttingen
Georg-August-Universität
Robert-Koch-Straße 40
37075 Göttingen
Tel.: 0551 39-63771
Fax: 0551 39-63773

Stellv. Vorsitzender / Schriftführer:
Prof. PD Dr.-Ing. Tobias Rader
Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Klinikum der Universität München (LMU)
Marchioninistr. 15
81377 München
Tel.: 089 4400-72871
Fax: 089 4400-1972871

Kassenwart:
Priv.-Doz. Dr. rer. nat. D. Basta
HNO-Klinik
Unfallkrankenhaus Berlin
Warener Str. 7
12683 Berlin
Tel.: 030 5681-4332
Fax: 030 5681-4303

Herr Prof. Dr. med. Hans Scherer (Berlin)
Verleihung auf Herbsttagung 2005 in Berlin


Herr Prof. Dr. med. Rudolf Probst (Zürich)
Verleihung auf Herbsttagung 2011 in Regensburg


Herr Prof. Dr. rer. nat. Sebastian Hoth (Heidelberg)
Verleihung auf Herbsttagung 2013 in Kiel

Der Innovationspreis der Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger Audiologen, Neurootologen und Otologen (ADANO) wird von der Firma Happersberger Otopront GmbH (Hohenstein) gestiftet. Er wird an Forscher für eine Arbeit verliehen, die zum Verständnis der Pathogenese, zur Erweiterung der diagnostischen Möglichkeiten oder zur Entwicklung von Therapieverfahren von Erkrankungen des Hör- und Gleichgewichtssystems originell beigetragen hat. Voraussetzung für die Bewerbung um den Preis ist die Publikation der entsprechenden Arbeit in einem internationalen Journal mit peer-review-Verfahren. Die Arbeit muss zur Veröffentlichung angenommen sein.


Informationen zum Preis:

Der mit 2.000,- € dotierte Preis wird jährlich ausgelobt.

Der Bewerbungsschluss für den Preis ist der 31. März eines Jahres.

Eine Bewerbung für den Preis ist elektronisch an den Schriftführer (tobias.rader@med.uni-muenchen.de) zu richten.

Dem Bewerbungsschreiben sind die Publikation als pdf-Datei, der Lebenslauf und eine Liste der bisherigen Veröffentlichungen der Antragstellerin / des Antragsstellers sowie eine Einverständniserklärung der beteiligten Koautoren zur Bewerbung beizufügen.

Die Preisurkunde wird bei der nächsten ADANO-Herbsttagung im Rahmen des wissenschaftlichen Programms vom ADANO-Vorsitzenden an die Preisträgerin / den Preisträger übergeben. Anschließend stellt die Preisträgerin / der Preisträger die Preisarbeit in einem Vortrag vor.

In der ADANO-Sondersitzung bei der darauffolgenden Jahresversammlung der DGHNOKHC wird der Preisscheck von einem Vertreter des Stifters an die Preisträgerin / den Preisträger übergeben.


Bisherige Preisträger:

Dr. Peter Kummer, München (2003)

Dr. Joachim Pethe und Dr. Roland Mühler, Magdeburg (2004)

Dr. Stefan Plontke, Tübingen (2005)

André Morsnowski, Kiel (2006)

Dr. Mark Praetorius, Heidelberg (2007)

Dr. Diana Ţurcanu und Dr. Ernst Dalhoff, Tübingen (2008)

Dr. Alexander C. Meyer, Göttingen und Dr. Alexander Huber, Zürich (2009)

Dr. Torsten Rahne, Halle (2010)

Dr. Tina Pangrsic, Göttingen (2011)

Priv.-Doz. Dr. Dietmar Basta, Berlin (2012)

Dr. Lukas Rüttiger und Dr. Mirko Jaumann, Tübingen (2013)

Dr. Tobias Rader, Frankfurt a.M. (2013)

Priv.-Doz. Dr. Stefan Hegemann, Zürich (2014)

Dr. Konrad Stürmer und Prof. Dr. Martin Walger, Köln (2015)

Dr. Hamish G. MacDougall, Sydney und PD Dr. Konrad P. Weber, Zürich (2016)

Dr. Tobias Weißgerber, Frankfurt a.M. (2017)

Martin Großöhmichen, Hannover (2018)

Dr. Christian Wrobel, Göttingen (2019)

Dipl.-Ing. Youssef Adel, Tübingen und Prof. Dr. Stefan Zirn, Offenburg (2020)

Vergabebestimmungen
für das ADANO-Publikationsstipendium (gestiftet von MED-EL)
(Satzung vom 21. Mai 2019)

In dem Bestreben, medizinische Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Audiologie, Neurootologie und Otologie zu fördern, wurden vom Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. (DGHNO-KHC) in Abstimmung mit dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Deutschsprachiger Audiologen, Neurootologen und Otologen (ADANO) die nachfolgenden Bestimmungen zur Vergabe des ADANO-Publikations­stipendiums beschlossen:

  1. Die ADANO der DGHNO-KHC führt einmal jährlich ihre Jahrestagung durch. Anlässlich der Jahrestagung wird ein ADANO-Publikationsstipendium für die 10‑12 besten wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der Audiologie, Neurootologie und Otologie ausgeschrieben, die während der ADANO-Jahrestagung vorgestellt und im Nachgang publiziert werden sollen. Die Veröffentlichung ist geplant im Journal Otology & Neurotology (Wolters Kluwer Verlag).

  2. Das ADANO-Publikationsstipendium wird alljährlich gestiftet für die 10-12 besten wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der Audiologie, Neurootologie und Otologie. Als Fördergabe soll das Publikationsstipendium auch die Persönlichkeit des Preisträgers ehren und seine besonderen Verdienste in der medizinisch-wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Audiologie, Neurootologie und Otologie bedenken.

  3. Am Auswahlverfahren nehmen sämtliche zur jeweiligen ADANO-Herbsttagung eingereichten Referate und Vorträge teil.

  4. Die Auswahl der geeigneten Arbeiten erfolgt durch den Vorstand der ADANO, welcher im Benehmen mit dem Präsidium der DGHNO-KHC über die Vergabe der Publikationsstipendien mit einfacher Stimmenmehrheit entscheidet.

  5. Die Finanzierung des ADANO-Publikationsstipendiums erfolgt aus den von der MED-EL Elektromedizinische Gerätegesellschaft mbH, Innsbruck, zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln. Die Vergabe der Publikationsstipendien wird von der Firma MED EL GmbH mit einem finanziellen Betrag in Höhe von 4.000,00 Euro pro Jahr unterstützt. Sollten die von der Firma MED EL GmbH gestifteten finanziellen Mittel zur Ausstattung der mit der Preisvergabe verbundenen Dotation nicht oder nicht vollständig ausreichen, behält sich das Präsidium der DGHNO-KHC in Abstimmung mit der ADANO eine Entscheidung über die Preisvergabe und die Höhe der Dotation vor. Reichen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht aus oder wird vom Preisrichterkollegium keine Preisvergabe beschlossen, können die Preisvergabe und/oder die Dotation ausgesetzt werden.

  6. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung des Preisrichtergremiums ist ausgeschlossen.

§ 1 Grundsätze (siehe §1 Rahmenbestimmungen)

  1. Die ADANO ist eine Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Innerhalb dieser ist sie zuständig für Fragen der Audiologie, Neurootologie und Otologie.
  2. Ziele der Arbeitsgemeinschaft sind die Förderung der Grundlagenforschung, die Weiterentwicklung von klinischen Diagnostik- und Therapieverfahren, Förderung von klinischer und wissenschaftlicher Netzwerkbildung, Qualitätssicherung sowie Nachwuchsförderung im deutschsprachigen Raum Europas.
  3. Die Arbeitsgemeinschaft erstrebt unter ihren Mitgliedern einen engen wissenschaftlichen und klinischen Kontakt sowie den unmittelbaren Austausch von Erfahrungen und Anregungen.
  4. Die Arbeitsgemeinschaft bezweckt ferner die Entwicklung geeigneter Untersuchungsgeräte und standardisierter Untersuchungstechniken.
  5. Die Arbeitsgemeinschaft pflegt die Zusammenarbeit mit benachbarten Fachgesellschaften und Verbänden auf den Gebieten der Audiologie, Neurootologie und Otologie.

§ 2 Mitglieder (siehe §2 Rahmenbestimmungen)

  1. Die ADANO setzt sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zusammen, die auf dem Gebiet der Audiologie, Neurootologie oder Otologie wissenschaftlich oder klinisch tätig sind. Im Hinblick auf eine enge Verbundenheit mit der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. ist es wünschenswert, dass die Mitglieder der ADANO zugleich Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. sind.
  2. Zum Mitglied der ADANO kann auf Antrag gewählt werden, wer in der Audiologie,
  3. Neurootologie oder Otologie tätig ist und die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft erkennen lässt.
  4. Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft, welcher der Unterstützung von zwei Mitgliedern als Bürgen bedarf, ist schriftlich an den Schriftführer zu richten.
  5. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand in einfacher Stimmenmehrheit. Diese Entscheidung des Vorstandes bedarf der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.
  6. Einen Mitgliederbeitrag erhebt die ADANO nicht.
  7. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder den Tod. Der Austritt aus der Gesellschaft erfolgt schriftlich durch Abmeldung beim Schriftführer und ist sofort wirksam.

§ 3 Organe der Arbeitsgemeinschaft
Organe der Arbeitsgemeinschaft sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung

§ 4 Der Vorstand (siehe §3 Rahmenbestimmungen)

  1. Der Vorstand besteht aus:
    1. dem Vorsitzenden
    2. dem stellvertretenden Vorsitzenden, der das Amt des Schriftführers wahrnimmt
    3. dem Kassenwart und
    4. zwei weiteren Mitgliedern

      Es können 3 weitere stellvertretenden Vorsitzende gewählt werden.

      Je zwei der stellvertretenden Vorsitzenden sollen aus den Reihen der medizinischen beziehungsweise nichtmedizinischen Audiologen, Neurootologen und Otologen gewählt werden. Der Vorsitzende soll ein Facharzt für Hals- Nasen- und Ohrenheilkunde sein. Der Kassenwart ist für die Verwaltung des Unterkontos der Arbeitsgemeinschaft bei der DG HNO-KHC verantwortlich.
  2. Die Vorstandsmitglieder sollen ordentliche Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Hals- Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte sein. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.
    Die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft wählt die Mitglieder des Vorstands auf die Dauer von 2 Jahren; die Wiederwahl ist bis zu 3 Mal möglich. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt somit maximal acht Jahre, der Beginn der Amtszeit ist wegen des zeitlich versetzten Ausscheidens unterschiedlich.
    Die Vorstandsmitglieder und jedes ordentliche Mitglied der Arbeitsgemeinschaft haben für die Wahlen ein Vorschlagsrecht.
    Die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft wählt den Vorsitzenden aus den Mitgliedern des Vorstandes für die Dauer von 2 Jahren; Wiederwahl ist 1 Mal möglich.
    Die Mitglieder des Vorstands wählen aus ihrer Mitte den stellvertretenden Vorsitzen- den/Schriftführer und den Kassenwart.
    Ausnahmen von diesen Regelungen bedürfen eines Sonderbeschlusses des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V.
  3. Zudem berichten die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften einem vom Präsidium für die Angelegenheiten der Arbeitsgemeinschaften besonders Beauftragten (Sektionsleiter) regelmäßig über alle besonderen Vorkommnisse, personellen Veränderungen und geplanten Sitzungen und Tagungen der Arbeitsgemeinschaften. Dies soll einen ständigen wechselseitigen Informations- und Gedankenaustausch zwischen dem Präsidium der Gesellschaft und den Arbeitsgemeinschaften gewährleisten.

§ 5 Die Mitgliederversammlung (siehe §4 Rahmenbestimmungen)

  1. Einmal im Kalenderjahr sind die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung, in der Regel anlässlich der wissenschaftlichen Tagung, einzuberufen. Hierzu sollen Präsident und Generalsekretär der DG HNO-KHC eingeladen werden. Zeit und Ort der Mitgliederversammlung wird im Einvernehmen mit dem Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. in den „HNO Informationen“ oder im Kongressprogramm bekannt gegeben.
  2. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden einberufen und geleitet.
  3. In der Mitgliederversammlung entscheidet bei der Beschlussfassung die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  4. Gäste dürfen ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
  5. Der Schriftführer der Arbeitsgemeinschaft fertigt über jede Mitgliederversammlung eine Ergebnisniederschrift an, die vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen und auf der kommenden Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. Die Versammlungsniederschrift ist darüber hinaus vier Wochen nach der Mitgliederversammlung den Vorstandsmitgliedern der Arbeitsgemeinschaft und den Präsidiumsmitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Hals- Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. zuzusenden.
  6. Leitlinien und Empfehlungen, die im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. von der ADANO erarbeitet wurden, werden auf der Mitgliederversammlung abschließend beraten und bei positivem Votum an das Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. zur dortigen Beurteilung und letztlichen Inkraftsetzung weitergeleitet.
  7. Der Vorstand und die Fachgruppen berichten jährlich auf der Mitgliederversammlung über die inhaltlichen und organisatorischen Aktivitäten der ADANO.
  8. Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft erstattet der Mitgliederversammlung Bericht über aktuelle Fragen der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie, insbesondere aus dem speziellen wissenschaftlichen und praktischen Bereich sowie über die inhaltlichen und organisatorischen Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft. Hierüber findet eine Aussprache statt.
  9. Im Übrigen hat die Mitgliederversammlung insbesondere die Aufgabe, über sämtliche Angelegenheiten der Arbeitsgemeinschaft, soweit die Zuständigkeit des Vorstandes gegeben ist, zu beraten und zu beschließen. Sie entlastet den Vorstand und ist für die Wahl der Vorstandsmitglieder zuständig.
  10. Vom Vorstand der ADANO können außerordentliche Mitgliederversammlungen anberaumt werden.
  11. Änderungen der Geschäftsordnung dürfen nur auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Sie sind mit der DGHNO abzustimmen.

§ 6 Arbeitstagungen. (siehe §5 Rahmenbestimmungen)

  1. Der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, kann im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. „Arbeitstagungen“ (Symposien, Seminare, Kurse etc.) abhalten.
  2. Zu diesen Arbeitstagungen lädt der Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, ein. Die Arbeitstagungen werden den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft bekannt gegeben. Zeitliche Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen anderer Arbeitsgemeinschaften sollen nach Möglichkeit vermieden werden.
  3. Beteiligungen anderer Gesellschaften, Vereinigungen, Verbände oder Institutionen an Arbeitstagungen und Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft, die Erstellung des vorgesehenen Programms der Arbeitstagungen sowie die finanzielle Abwicklung der Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften sind mit dem geschäftsführenden Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. abzustimmen. Es gilt im Übrigen der für alle Arbeitsgemeinschaften der Gesellschaft verbindliche Leitfaden über die finanztechnische Abwicklung der Arbeitsgemeinschaften der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V., Bonn.

§ 7 Fachgruppen

  1. Für spezielle wissenschaftliche und praktische Fragestellungen insbesondere zur Erarbeitung von Empfehlungen und Leitlinien können Fachgruppen gebildet werden. Um die Kompetenz der Fachgruppen zu stärken, ist eine Einbeziehung von Vertretern anderer Fachgesellschaften und Fachverbände anzustreben.
  2. Über die Bildung von Fachgruppen wird auf der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes der ADANO mit absoluter Mehrheit der Anwesenden entschieden.
  3. Die Fachgruppen können sich in Abstimmung mit dem Vorstand der ADANO eine eigenständige Geschäftsordnung geben.
  4. Über die Arbeit der Fachgruppen erfolgen jährlich Berichte bei der ordentlichen Mitgliederversammlung der ADANO.

Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung der ADANO 2021 in St. Pölten am 17.06.2021.

Fassung vom 25.01.2020

Die Geschäftsordnung ist gültig in Verbindung mit den übergeordneten "Rahmenbestimmungen für Arbeitsgemeinschaften der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V., Bonn“ vom 30.11.2020 bzw. der jeweils aktuellen Version.

Download der ADANO-Geschäftsordnung als PDF-Datei

Für spezielle wissenschaftliche und praktische Fragestellungen insbesondere zur Erarbeitung von Empfehlungen und Leitlinien werden folgende Fachgruppen gebildet. 

Um die Kompetenz der Fachgruppe zu stärken, werden Vertreter anderer Fachgesellschaften einbezogen. Die Mitarbeit in den Kommissionen ist allen interessierten ADANO-Mitgliedern möglich, über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung in der Geschäftssitzung der ADANO. Interessenten werden gebeten, sich mit dem jeweils angegebenen Leiter in Verbindung zu setzen.

Folgende Fachgruppen sind zur Zeit tätig:

Fachgruppe AG-ERA 
Dr.-Ing. Alexander Müller, Berlin, alexander.mueller@vivantes.de
Die AG-ERA ist eine offene Arbeitsgruppe, in der Audiologen unterschiedlicher fachlicher Provenienz im Rahmen einer jährlich durchgeführten Arbeitstagung zu einem Erfahrungsaustausch zusammenkommen. Gegenstand der Diskussion sind in erster Linie methodische Aspekte insbesondere der objektiven Audiometrie.

Fachgruppe Gleichgewichtsstörungen
PD Dr. D. Basta und Prof. Dr. J. Dlugaiczyk

Fachgruppe Otologie
Prof. Dr. A. Huber

Zur Bearbeitung aktueller Probleme werden bei Bedarf weitere Fachgruppen gebildet.


Mentorenprogramm

Die ADANO sieht es als ihre Aufgabe an, junge Mitglieder der Gesellschaft bei der Entwicklung von ersten Forschungsprojekten durch erfahrene Mentoren zu unterstützen. Die folgenden Mentoren stehen auf Anfrage zur Verfügung:

Name Fachgebiete
PD Dr. med. Dietmar Basta

• Neuroscience
• Neurootologie

Prof. Dr.-Ing. Uwe Baumann

• Psychoakustik
• Cochlea-Implantat Versorgung

Prof. Dr. med. Dirk Beutner

• Mittelohrchirurgie
• Implantierbare Hörsysteme
• Cochlea-Implantat Versorgung

Prof. Dr. med. Julia Dlugaiczyk

• Neurootologie

Prof. Dr. med. Birgit Mazurek

• Tinnitus

Prof. Dr. med. Robert Mlynski

• Mikrochirurgie des Ohres und der Schädelbasis
• Cochlea-Implantat Versorgung

Prof. Dr. med. Stefan Plontke

• Ohrchirurgie
• Klinische Studien

Prof. Dr.-Ing. Tobias Rader

• Cochlea-Implantat Versorgung

Apl. Prof. Dr. rer. nat. Torsten Rahne

• Cochlea-Implantat Versorgung
• Aktive Knochenleitungs- und Mittelohrimplantate

Prof. Dr. med. Angela Schell

• Neurootologie

Prof. Dr. med. Jörg Schipper

• Chirurgie der Laterobasis

Prof. Dr. med. Thomans Zahnert

• Schädel-Basis-Chirurgie
• Implantierbare Hörsysteme